Wichtige Tipps zur Abwicklung eines Schadens

Damit die Abwicklung eines Schadens im Rahmen Ihrer Ferienhausversicherung möglichst zeitnah und für Sie unkompliziert erfolgen kann, finden Sie hier einige Tipps. Den Verhaltensleitfaden können Sie sich auch ausdrucken und zu Ihren Versicherungsunterlagen hinzufügen.

Icon Kamera

Unser Tipp!

Machen Sie Fotos Ihrer Ferienimmobilie für Ihre Versicherungsunterlagen, schon bevor ein möglicher Schaden eintritt. Das erleichtert Ihnen im Falle eines Falles den Nachweis.

Bei einem bereits eingetretenen Schadenfall empfiehlt es sich grundsätzlich, Fotos vom Schadensort zu machen. Notfallreparaturen (z. B. eines beschädigten Daches) sollten immer auf Fotos festgehalten werden.

Dokumentation des Schadens

Ist der Schaden über Ihre Ferienhausversicherungs-Police gedeckt, benötigen wir immer eine genaue Dokumentation des Schadens. Deren Umfang hängt von der Art des Schadens ab. Kleinere Schäden werden direkt von unseren Fachleuten anhand von Fotos und Schadenberichten reguliert. Handelt es sich um einen sehr großen Schaden, wird ein externer Schadengutachter beauftragt, der sich um die Abwicklung vor Ort kümmert und in direktem Kontakt mit Ihnen steht.

Dokumente, die Sie möglichst innerhalb der nächsten Tage nach Bekanntwerden des Schadens vorlegen sollten, um Ihre Ferienhausversicherung schnellstmöglich in Anspruch nehmen zu können, sind beispielsweise:

 Einbruch / Diebstahl / Vandalismus

  • Polizeiliches Protokoll bei Vandalismus- oder Diebstahl-Schäden
  • Fotos von Einbruchspuren an Fenstern oder der Haupteingangstür
  • Kostenvoranschläge für die Reparatur und Wiederbeschaffung der gestohlenen Gegenstände
  • Rechnungen, Fotos oder Gebrauchsanweisungen der gestohlenen Gegenstände (als Beweis des Eigentums)

 Unwetter / Leitungswasser / Feuer

  • Fotos vom Schaden und von den Folgeschäden
  • Falls vorhanden, Fotos vom ursprünglichen Zustand des Gebäudes
  • Ggf. Fotos von einer Notfallreparatur (z. B. provisorische Dachabdeckung)
  • Kostenvoranschläge für die Reparatur oder für die Wiederherstellung des Wohngebäudes
  • Rechnungen, Fotos oder Gebrauchsanweisungen der beschädigten oder zerstörten Gegenstände (als Beweis des Eigentums)
Verhalten im Schadenfall